E-Rechnung Deutschland – Umsetzung des E-Rechnungsstandards EN16931
Letztes Update: 28.04.2025
Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Übergangsregelungen und Ausnahmen entnehmen Sie bitte auch gerne der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums. Als Hilfestellung für die Einrichtung und Verwendung des neuen E-Rechnungsstandards gemäß EN16931 können Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in beigefügtem FAQ-Dokument finden.
Deutsch | PDF | 294 KB